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Der Erlass des Kultusministeriums vom 21. Oktober 2013, "Fach Mathematik in der Sekundarstufe II, Abiturprüfung ab dem Schuljahr 2016/2017", hat in weiten Kreisen der Lehrkräfte aus beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien, aber auch bei Eltern und Hochschullehrern - soweit der Erlass den Betroffenen bekannt wurde - zu erheblichem Ärger, Unverständnis, Irritation und heftigen Diskussionen über die vorgesehenen Maßnahmen geführt.

Aufgrund anhaltender Kritik der o.a. Kreise änderte das Kultusministerium in Stuttgart den Erlass dahingehend ab, dass erst mit dem Abiturjahrgang 2018 die Abschaffung des GTR stattfinden soll.

Ungeachtet dessen erlaube ich mir, auf die Unsinnigkeit dieses Erlasses hinzuweisen. Zahlreiche Wahlaufgaben der letzten Abiturjahrgänge konnten ohne den Einsatz eines GTR überhaupt nicht gelöst werden. So zum Beispiel Aufgaben, deren Lösung nur über die Erstellung einer Stammfunktion möglich ist, für die manuelle Aufstellung einer solchen Stammfunktion war allerdings das Verfahren der partiellen Integration erforderlich. Die partielle Integration gehört aber garnicht zum Unterrichtsstoff der gymnasialen Kursstufe. Was bleibt diesen Entscheidern eigentlich übrig? Entweder senken sie das Niveau und den Leistungsstandard der Abiturprüfungen herab, oder sie ändern und erweitern den Lehrplan.

In Kürze findest du hier einen Aufruf zum Beitritt ins FACEBOOK-Forum "Gegen die Abschaffung des GTR".

Veröffentlicht: 20. Dezember 2015 20. Dezember 2015
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